Etliche Kunden von Lebensversicherungen erhalten derzeit von deren Anbieter Anschreiben, in denen sie aufgefordert werden, eine Nachbelehrung zum Widerspruchsrecht zu unterzeichnen. Die Folge: Kommen die Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nach, droht ihnen der Verlust ihres Widerrufsrechts. Grundsatz: Unbefristetes Widerrufsrecht Wird ein Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht hinreichend über dessen Widerrufsrecht belehrt, ist dessen Ausübung grundsätzlich unbefristet. Man sprichtArtikel Lesen