ARAG Verbrauchertipps
2020-09-14
Mahngebühren / Urlaubsgeld / Baumharz Mahngebühren sind oft zu hoch Werden Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen, können zusätzliche Kosten entstehen. Zahlt man eine Rechnung nicht rechtzeitig, erhält man eine Mahnung. Dabei werden noch keine weiteren Gebühren fällig. Wer auf die Mahnung nicht reagiert, gerät laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) in Zahlungsverzug. Dann werden auch Mahngebühren als Verzugsschaden fällig. Das Problem: Es gibtArtikel Lesen