ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Fehlende Rufnummer schadet nicht +++ Wenn ein Autohändler in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angibt, beginnt die Widerrufsfrist trotzdem. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Auch im Lichte des Unionsrechts bestünden laut BGH keine ernsthaften Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung (Az.: VIII ZR 143/24). Sie wollen mehrArtikel Lesen