Unternehmen aufgepasst – Hinweisgeberschutzgesetz muss bis zum 17.12.2023 umgesetzt werden
(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Gesetz, das dem Schutz von Whistleblowern dient, ist bereits im Sommer in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000Artikel Lesen