Für Werkswohnungen gelten besondere Regeln Viele Betriebe wie auch öffentliche Arbeitgeber stellen Mitarbeitern Wohnraum zur Verfügung – oft zu besonders günstigen Konditionen. Bei Mitarbeiterwohnungen muss zwischen Werkmietwohnungen und Dienstwohnungen (auch: Werkdienstwohnungen) unterschieden werden. Bei einer Werkmietwohnung gibt es einerseits den Arbeitsvertrag und andererseits einen Mietvertrag. Wenn also das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, muss der Arbeitgeber zusätzlich noch das Mietverhältnis kündigen. DieArtikel Lesen