Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Arbeit an Feiertagen muss mit Ersatzruhetag ausgeglichen werden +++ Arbeitnehmer, deren normaler Arbeitstag auf einen Feiertag fällt, haben nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf einen kompletten Ersatzruhetag. In einem konkreten Fall endete die Nachtschicht eines Nachtarbeiters, der an fünf Tagen pro Woche von 19.00 bis 3.30 Uhr arbeitete, an einem Feiertag.Artikel Lesen