Weitere Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie
2020-07-03
Steuerberater Roland Franz Essen – Arbeitgeber können ihren Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 EUR im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren. Dazu zählt beispielsweise auch eine Bonus- oder Sonderzahlung. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz &Artikel Lesen