ARAG Experten mit einem rechtlichen Blick auf den Karneval ARAG Experten mit einem rechtlichen Blick auf den Karneval In zwei Tagen oder 48 Stunden oder rund 2.880 Minuten ist es wieder so weit. Dann ist Altweiber-Donnerstag und Karnevalfans läuten um 11:11 Uhr die fünfte Jahreszeit ein. Doch trotz ausgelassener Feierlaune gibt es durchaus ein paar Vorschriften, an die sich auchArtikel Lesen

ARAG Experten Tobias Klingelhöfer mit Tipps und Infos für Karneval Alaaf, Helau, Narri-Narro – oder wie auch immer der regionale Karnevals-Ruf lautet: Mit Altweiber am Donnerstag, wo oft ausgelassen gefeiert wird, beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres. Aber Vorsicht: Es gibt durchaus ein paar Regeln, an die sich auch die Jecken und Narren halten müssen. ARAG Experten TobiasArtikel Lesen

Persönlichkeitsrecht/Schlips/Kamelle/Tarifvertrag/Wildpinkeln Recht am eigenen Bild gilt nicht an Karneval Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung des Abgelichteten, wenn man ihn fotografiert und dieses Foto dann veröffentlicht und verbreitet. Das so genannte „Recht am eigenen Bild“ (§22 S. 1 Kunsturhebergesetz) gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es einige Ausnahmen gibt. Eine davon ist vor allemArtikel Lesen