Landgericht Bonn hat im WCCB-II-Prozess heute das Verfahren gegen Herrn Hübner eingestellt. Dr. Stefan Hiebl und Carolin Warner, das Strafverteidigerteam von Eimer Heuschmid Mehle Das Landgericht Bonn hat in dem WCCB-II-Prozess heute das Verfahren gegen Herrn Hübner gemäß § 153a StPO eingestellt. Diese Form der Verfahrenseinstellung ist mit keinerlei Schuldfeststellungen verbunden. Ganz im Gegenteil: Die Unschuldsvermutung streitet in vollem UmfangArtikel Lesen