ARAG Experten warnen vor Urlaubsandenken, die gegen den Artenschutz verstoßen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weisen Urlaubsheimkehrer auf die nationalen und internationalen Regelungen zum Artenschutz hin, um die Einfuhr von geschützten Pflanzen- und Tierarten oder Erzeugnissen daraus zu unterbinden. Hierbei handelt es sich zumeist um Mitbringsel aus dem Ausland, die Touristen einführen, ohne sich der Bestimmungen überArtikel Lesen