Auffahrunfall in der Waschstraße: Betreiber muss zahlen Durch Waschanlagen verursachte Schäden an Autos sind immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten vor Gericht. Die Ergebnisse sind dabei durchaus unterschiedlich. Das Landgericht Paderborn hat nun entschieden, dass ein Waschstraßenbetreiber für einen „Auffahrunfall“ in seiner Waschstraße haften muss. Er müsse dafür sorgen, dass sich die Anlage beim Steckenbleiben eines Fahrzeugs sofort abschalte. LG Paderborn,Artikel Lesen