Die Zukunft im Blick: Schornstein erhöht Unabhängigkeit bei der Wärmeversorgung
Geänderte Regeln für Schornsteine im Neubau Neuerdings muss eine Schornstein den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen Ab dem 1. Januar 2022 gelten bei Neubauten für die Höhe und Positionierung der Schornsteinmündung von Festbrennstoff-Feuerungen neue Vorschriften. Hintergrund ist eine Änderung des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Seit Jahresbeginn muss eine Schornsteinmündung den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen.Artikel Lesen