Abgemahnte haften nicht automatisch Die für urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings bekannte Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte hat auch im Jahre 2018 wieder Briefe an Inhaber von Internetanschlüssen verschickt. Vorwurf ist das illegale Betreiben von Filesharing-Software über den ermittelten Anschluss. Hierbei sollen Filme oder US-Fernsehserien rechtswidrig verteilt worden sein. Betroffene sollen z. B. für 1 Film Beträge von EUR 915,00 pauschalArtikel Lesen