ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens Dürfen Vermieter das Wäschetrocknen in der Wohnung verbieten? Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung – egal, ob an der Leine oder mittels Trockner – gehört laut ARAG Experten zu einem völlig normalen und vertragsgemäßen Gebrauch einer Immobilie. Daher können Vermieter es weder in der Wohnung noch auf dem BalkonArtikel Lesen