E-Invoice (Bildquelle: iStock-1446318826 E-Invoice) Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie müssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht dafür in der Regel nicht mehr. Unternehmer müssen dann inArtikel Lesen

(Bildquelle: iStock-1446318826 E-Invoice) In einer Ära, in der die Digitalisierung den Ton angibt, verändern sich auch grundlegende Geschäftsprozesse. Ein Schlüsselaspekt dieser Transformation ist die Einführung elektronischer Rechnungen, die nicht nur Effizienzsteigerungen versprechen, sondern auch nachhaltige Vorteile für Unternehmen und die Umwelt bieten. In Deutschland ist geplant, dass im B2B-Bereich künftig die verbindliche Nutzung elektronischer Rechnungen eingeführt wird. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichenArtikel Lesen