Betriebskosten im Mietvertrag vereinbaren
05.12.2019 – Haus & Grund-Vortrag informiert Thomas Bellmer, Geschäftsführer Haus & Grund Darmstadt (Bildquelle: © Haus & Grund Darmstadt) Nebenkosten werden oft als „zweite Miete“ bezeichnet. Sie sind immer wieder Anlass für Missverständnisse zwischen Vermieter und Mieter. Dabei könnten viele Unstimmigkeiten mit einer Überprüfung des Mietvertrages vermieden werden. Entsprechend sind die Betriebskosten ein wesentlicher Teil der Beratungsarbeit von Eigentümer- undArtikel Lesen