Im März 2021 haben sich einige wichtige Änderungen an aushangpflichtigen Unfallverhütungsvorschriften und Technischen Regeln ergeben. So sind die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und die ASR A3.7 „Lärm“ überarbeitet worden. Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wurde komplett neu gefasst. Diese müssen in jeder Wehr in der aktuellen Fassung und an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. WäreArtikel Lesen