(DAV). Können die Eltern ihr Sorgerecht nicht ausüben, besteht die Möglichkeit, dass volljährige Kinder die Vormundschaft für ihre minderjährigen Geschwister übernehmen. In dem Verfahren ging es um die Bestimmung eines Vormunds für die 14- und 15-jährigen Geschwister. Die beiden haben vier zwischenzeitlich volljährige Geschwister. Der Vater war 2013 verstorben, die Mutter leidet an einer Hör- und Sprachbehinderung. Ihr entzog dasArtikel Lesen

Die Situation in der Vormundschaft für Minderjährige war lange Zeit prekär. Die Fachkräfte waren noch vor zehn Jahren mit zu vielen Fällen überlastet, was zu dramatischen Vorfällen führte. Die Umsetzung der daraus resultierenden Reform untersucht Michael Hubig in „Evaluation und Perspektiven der Vormundschaft und Pflegschaft für Minderjährige im Kreis Minden-Lübbecke. Eine empirische Untersuchung der Auswirkungen der Reformen ab 2011/2012“. SeinArtikel Lesen