(DAV). Laut Gesetz kann Anspruch auf Kindergeld haben, wer Vollwaise ist oder den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt. Wer mehrfach monatlich mit seiner Mutter im Ausland telefoniert, die auf der Flucht ist, kennt jedoch deren Aufenthalt – auch wenn dieser sich immer wieder ändert. Der junge Mann beanspruchte Kindergeld für sich selbst und begründete dies damit, dass er den AufenthaltArtikel Lesen