Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
(Bildquelle: Enghouse Interactive) Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder ausserhalb Europas steht auf dem Prüfstand. Der Grund: Datentransfers in sogenannte Drittländer müssen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten, dass das sogenannte Datenschutzniveau im Zielland dem der EU gleichwertig ist. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Schrems-II-Urteil, das seit Mitte Juli 2020 rechtskräftig ist, so entschieden. Die USA beispielsweise gelten alsArtikel Lesen