ARAG Verbrauchertipps
Schönheitsreparaturen/Videobeweis/Elternunterhalt Wer zahlt für Mängel an der Mietwohnung? Nach Auskunft der ARAG Experten sind Mieter oftmals per Mietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Für Instandhaltungsmaßnahmen, die an die Bausubstanz der Wohnung gehen, muss hingegen der Vermieter aufkommen. Diese Grenze ist manchmal schwer zu ziehen, doch der vorliegenden Fall war klar: Hier ging es um Risse in der Decke des Wohnzimmers, derenArtikel Lesen