Stuttgart: Taubenfütterungsverbot bleibt bestehen Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist das von der Stadt Stuttgart verhängte Taubenfütterungsverbot rechtmäßig. Nach Mitteilung der D.A.S. sah das Gericht in dem Verbot weder einen Verstoß gegen die Tierschutzvorgabe des Grundgesetzes noch eine Einschränkung der Rechte der fütternden Personen. VG Stuttgart, Az. 5 K 433/12 Hintergrundinformation: Nach Art. 20 a Grundgesetz ist auch derArtikel Lesen