Kissing, 23. Mai 2018 – Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie bringt erhebliche Veränderungen im Datenschutz mit sich – vor allem, was die Dokumentationspflichten anbelangt. Gemäß Artikel 30 EU-DSGVO haben Unternehmen, und dazu gehören auch kleine Betriebe und Handwerker, alle eingesetzten automatisierten Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu dokumentieren. Das nun zu führende VerzeichnisArtikel Lesen