Gilt das Mindestlohngesetz für Vertrags-Fußballspieler? Diese Frage beschäftigt die Verantwortlichen der Vereine wie die betroffenen Spieler. Marius Breucker Sportrechtler Das Mindestlohngesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schreibt seit dem 1. Januar 2015 einen Mindestlohn von 8,50 EUR brutto je Stunde vor. Arbeitnehmer im Rechtssinne ist, wer in einem Dienstverhältnis entgeltlich tätig ist. Er muss dabei in den Betrieb desArtikel Lesen