Was muss bei Verträgen des Verstorbenen beachtet werden?
2020-04-24
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Essen – Der Erbfall kann oft sehr unerwartet eintreten. Stellt sich dann nach einer Weile der Alltag wieder ein, versucht man sich um die Nachlassangelegenheiten des Verstorbenen zu kümmern. Doch wie steht es um Verträge, welche der Erblasser einst geschlossen hat? Der Grundsatz des deutschen Erbrechts findet sich in § 1922 BGB.Artikel Lesen