Das Finanzamt macht vor dem Tod nicht halt (Bildquelle: Samuel / stock.adobe.com) Ein Todesfall ist per se unangenehm und mit jeder Menge Bürokratie verbunden. Diese macht vor der Einkommensteuererklärung nicht halt. Jeder Bürger ist ein Leben lang steuerpflichtig und im Jahr des Todes bleibt die Pflicht bestehen. Da der Verstorbene dieser nicht mehr nachkommen kann, wird sie Aufgabe der Erben.Artikel Lesen