(Bildquelle: © Syda Productions/stock.adobe.com) Viele Rentenbezieher erhalten unerwartet Post vom Finanzamt. Die Steuerbehörde fordert darin zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Für viele Rentner kommt diese Nachricht vollkommen überraschend. Üblicherweise wird eine recht kurze Frist gesetzt, bis zu der man die Steuererklärung abgeben muss. Keine Steuer, keine Steuererklärung? In Deutschland müssen rund 75 Prozent aller Rentner keine Steuern zahlen. Viele gehenArtikel Lesen

Finanzbeamte setzen wegen Corona unbürokratisch Zuschläge und Zinsen aus (Bildquelle: Karin & Uwe Annas /stock.adobe.com) Durch die Corona-Krise verschiebt sich einiges am Arbeitsmarkt. Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt oder unter Umständen sogar gekündigt, andere verlieren ihre dringend benötigten Nebenjobs. Wie auch immer, das Einkommen dieser Arbeitnehmer sinkt und es kann zu finanziellen Engpässen kommen. Die laufenden Ausgaben stehen weiterhin anArtikel Lesen

Idealerweise werden alle Steuerunterlagen unterm Jahr gleich sortiert abgelegt (Bildquelle: pressmaster/stock.adobe.com) Corona-Pandemie hin oder her, die Steuererklärung für das Jahr 2019 wird für die vielen dazu gesetzlich verpflichteten Arbeitnehmer und Rentner nach derzeitigem Stand unverändert am 31. Juli fällig, wenn diese selbst erstellt wird. Die verlängerte Frist bis Ende Februar 2021 gilt nur, wenn die Abgabe über einen Lohnsteuerhilfeverein oderArtikel Lesen

ARAG Experten über die wichtigsten Corona-Regelungen bei der Steuer Neue Abgabefristen für die Steuererklärung, erlassene Verspätungszuschläge, Steuerstundungen – so kulant wie in dieser Corona-Pandemie hat sich das Finanzamt selten gezeigt. Um von der Corona-Krise besonders betroffene Steuerzahler zu entlasten, haben die Finanzbehörden der Länder verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen. Daher raten ARAG Experten, beim Finanzamt nachzufragen, welche Lockerungen hier möglich sind.Artikel Lesen

Mindestens 25 Euro pro Monat werden fällig (Bildquelle: Elnur) Das Finanzamt gewährt für die Abgabe der verpflichtenden Einkommensteuererklärung 2018 zwei Monate mehr Zeit. Im Gegenzug für die verlängerte Abgabefrist wurden die Gesetze für den Verspätungszuschlag verschärft. Wird die Einkommensteuerklärung künftig nicht mehr fristgerecht abgegeben, so werden ab März 2020 zwangsläufig mindestens 25 Euro pro angefangenen verspäteten Monat als Zuschlag fürArtikel Lesen

Die neuen Abgabefristen sind zwar schon in Kraft getreten, gelten aber noch nicht für die Steuererklärung 2017. Für Steuerzeiträume vor dem 01. Januar 2018 gelten noch die alten Abgabefristen nach der bis zum Jahresende 2016 geltenden Abgabenordnung (AO). Konkret bedeutet das, dass die Frist für Selbstersteller der Einkommensteuererklärung am 31. Mai 2018 abläuft. Betroffen sind alle Bürger, die zu einerArtikel Lesen