Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Mofa-Kennzeichen werden ab 1. März grün +++ Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es ab 1. März neue grüne Versicherungskennzeichen gibt. Sie müssen an Mofas und Mopeds mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) sowie E-Rollern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen montiert sein. Auch Elektrofahrräder, die mit TretunterstützungArtikel Lesen

Höchste Zeit, den Versicherungsschutz zu erneuern Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen vom 1. März 2020 an nur noch mit schwarzem Versicherungs-Kennzeichen gefahren werden. Die grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Versicherungsschutz jetzt erneuern Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt lautArtikel Lesen

Ab dem 1. März 2020 benötigen alle Mofas, Mopeds, Roller, E-Bikes sowie für den Straßenverkehr zugelassene E-Scooter wieder ein neues Versicherungskennzeichen. Besitzer, die nicht pünktlich umstellen, sind für den Straßenverkehr gesperrt – ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist strafbar. Das für 2020/21 gültige Mofa-Kennzeichen bzw. die selbstklebende Versicherungsplakette für E-Scooter kann ab 39 EUR jetzt bei der GVV-Privatversicherung AG unterArtikel Lesen