ARAG Experten informieren über mündliche Rechtsgeschäfte Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag bzw. mündlich geschlossen werden. Ein Handschlag ist zwar geraden in Corona-Zeiten undenkbar, aber der ‚Fist oder Ellenbogen Bump‘, also das Aneinanderstoßen mit Fäusten oder Ellenbogen, tut’s auch. Welche Schwierigkeiten es bei mündlichen Verträgen gibt und welche Verträge zwingend schriftlich fixiert werden müssen, wissen dieArtikel Lesen