Der Notar als unparteiischer Berater bei der Scheidungsfolgenvereinbarung
Notarin Sonja Reiff gibt Ratschläge und Hinweise zur Scheidungsfolgenvereinbarung. Frankfurt, 12. August 2020 – Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine spezielle Form des Ehevertrages. Sie wird geschlossen, wenn die Eheleute bereits getrennt sind, ein Scheidungsverfahren kurz bevorsteht oder sie sich schon in einem laufenden Scheidungsverfahren befinden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden. Unabhängig von der Beurkundungspflicht istArtikel Lesen