ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Verkehrswelt Mietwagenanspruch: Auch beim Werkstatttermin übers Wochenende? Als der Fahrer nach einem unverschuldeten Unfall seinen Wagen in die Werkstatt brachte, wurde er darüber informiert, dass die Reparatur vier Tage in Anspruch nehmen sollte. Der Haken an der Sache: Da er das Fahrzeug an einem Dienstag abgab, konnte er es erst am Montag wiederArtikel Lesen