ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Vermieter darf Kaution länger einbehalten +++ Der Sinn einer Mietkaution ist klar: Gibt es Schäden an der Mietsache, darf der Vermieter das hinterlegte Geld nutzen, um nach Auszug des Mieters davon Reparaturen zu zahlen bzw. die Kaution gegenzurechnen. Bislang hatten Vermieter dafür sechs Monate Zeit. Diese Verjährungsfrist wurde nun laut Auskunft der ARAG ExpertenArtikel Lesen