Ausschreibungen im oberschwelligen Bereich werden ab Oktober komplett papierfrei Ab dem 18. Oktober 2018 müssen öffentliche Auftraggeber – und alle entsprechenden Auftragnehmer – bei Ausschreibungen im „oberschwelligen“ Bereich die gesamte Abwicklung des Vergabeverfahrens elektronisch gestalten. Bisher mussten nur die Ausschreibungsunterlagen frei und kostenlos im Internet bereitgestellt werden. Im Klartext bedeutet die neue Verpflichtung, dass alle wichtigen Dokumente wie Ausschreibungsunterlagen, AngeboteArtikel Lesen