Marken- und Typenbezeichnung integrierter Elektrogeräte müssen bei Werbung für Komplettküchen unter Preisangabe zwingend genannt werden
– BGH bestätigt das vom LG Köln ausgesprochene und vom OLG Köln bestätigte Verbot – (Mynewsdesk) Bereits mit Urteil vom 30.03.2015 hatte das Landgericht Köln (- 33 O 222/14 -) einem namhaften Möbelanbieter auf Klage des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) untersagt, Komplettküchen mit integrierten Elektrogeräten unter Preisangabe zu bewerben, ohne genaue Angaben zur MarkeArtikel Lesen