Warten auf das Testergebnis (Bildquelle: detailblick-foto /stock.adobe.com) Verdienstausfälle gibt es im Zuge der Corona-Pandemie viele. Eine sogenannte Verdienstausfallenentschädigung gibt es jedoch nur für einzelne Personen, die nicht an Covid-19 erkrankt sind, aber unter Quarantäne gestellt werden und daher nicht ihrer Tätigkeit nachgehen können. Dabei muss die Quarantäne im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch die zuständige Behörde, aktuell das Gesundheitsamt, angeordnetArtikel Lesen