Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Angaben zu geänderter Statik +++ Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach dies selbst dann gilt, wenn der Verkäufer die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (Az.: 7 UArtikel Lesen

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Böller, Schäden und genervte Nachbarn Ob laut oder leise, fröhlich oder traurig, besinnlich oder alltäglich – auf die ein oder andere Art wird dieses Jahr zu Ende gehen, so viel steht fest. Und während die einen ein rauschendes Fest veranstalten, bei dem es mit Böllern, Raketen und Co. hoch hergeht, genießen andere einen ruhigen Jahresausklang.Artikel Lesen