Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Hierfür wird das Werkvertragsrecht im BGB um spezielle Regelungen hinsichtlich des Bauvertrags, des Bauträgervertrags, des Verbraucherbauvertrags sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages ergänzt und überarbeitet. Dadurch ändert sich der rechtliche Rahmen für alle Baubeteiligten grundlegend. Diese einschneidenden Neuerungen kommen auf Unternehmen der Baubranche zu: – Mit dem neu eingeführten Anordnungsrecht haben Besteller 30Artikel Lesen