Verband Deutscher Mineralbrunnen: Ausklammerung von Leitungswasser aus wettbewerbsrechtlichem Rahmen inakzeptabel
2020-05-07
Udo Kremer Geschäftsführer VDM Aus Sicht des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen (VDM) stellt die heute vom Oberlandesgericht München getroffene Entscheidung, Leitungswasser aus dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen auszuklammern, eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung dar. Auch Wasserversorger sind Lebensmittelunternehmer und müssen sich an der EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO) messen lassen. „Verbraucher beziehen Leitungswasser von ihrem örtlichen Wasserversorger als Trinkwasser. Wenn die Wasserversorger dabei über die gesetzlichen Pflichtangaben hinausgehenArtikel Lesen