ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte bei der Urlaubsplanung ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte bei der Urlaubsplanung Laut Bundesarbeitsgesetz müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres nehmen. Resturlaub darf aber unter bestimmten Voraussetzungen ins nächste Jahr übertragen werden. Aber wie sieht es mit Brückentagen aus? Haben Arbeitnehmer ein Recht darauf? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer klärt Arbeitnehmer über ihreArtikel Lesen