Urlaubsanspruch in Elternzeit
ARAG Experten mit guten Nachrichten für Arbeitnehmer in Elternzeit Die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) genauestens geregelt. Auch während der Elternzeit können Eltern weitere Urlaubsansprüche erwerben. Der Arbeitgeber kann den Urlaub jedoch kürzen. Das ist laut ARAG Experten aber nicht in jedem Fall möglich. Elternzeit – Urlaubsansprüche wachsen weiter Während der Elternzeit ist das Arbeitsverhältnis nicht etwa beendetArtikel Lesen