BAG: Resturlaub verfällt nicht in allen Fällen
ARAG Experten über die Umsetzung einer Grundlinie des EuGH Auf den Urlaub freut sich jeder! Manchmal mag man an dieser Binsenweisheit aber zweifeln. Immer wieder gibt es Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über liegengebliebene Urlaubsansprüche aus dem vergangenen Jahr. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben eigentlich klar: Mit dem Jahresende verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich; es sei denn ein Tarifvertrag oder eineArtikel Lesen