Zahlungspflicht für Musik GEMA bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Diese Organisation ist eine staatlich legitimierte Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken wahrnimmt. Dies betrifft nur die Rechte von Urhebern, die in der GEMA organisiert sind. Grundsätzlich muss jeder, der Musik aus dem sogenannten „GEMA-Repertoire“ öffentlich wiedergibt, eineArtikel Lesen