Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16. Arbeitsrecht Mit einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig die Arbeitsbedingungen ändern, indem er dem Arbeitnehmer kündigt und ihm aber gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den veränderten Bedingungen anbietet. Die Änderungskündigung ist damitArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitnehmer zwar oftmalsArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Wirksame betriebsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer Eine Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Das Verfahren, das Arbeitgeber hier zu beachten haben, ist äußerst kompliziert. Für Arbeitnehmer bestehen deshalb gute Erfolgsaussichten, bei einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung jedenfalls eine hohe Abfindung zu erzielen. Arbeitgeber muss mangelndeArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement: FührtArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 -. Ausgangslage: Im Kleinbetrieb (regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. DasArtikel Lesen

Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der ArbeitgeberArtikel Lesen

Eigenbedarfskündigung: keine „automatische“ Unwirksamkeit bei Vorhersehbarkeit des Eigenbedarfs zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Die Ausgangslage: Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs kann eine solche Eigenbedarfskündigung unter Umständen rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn der Vermieter den Wohnraum auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er zumindest erwägt, denselben WohnraumArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Köpenick. Ausgangslage: Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, ist es grundsätzlich erforderlich, dass er darlegt, dass und wie er die Wohnung künftig zu nutzen gedenkt. Immer wieder umstritten in der Rechtsprechung ist die Frage, ob dem Vermieter hier bei der Bestimmung seines WohnbedarfsArtikel Lesen

RA Dr. Oliver K.-F. Klug, AGAD-Hauptgeschäftsführer Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 10.12.2013 (9 Sa 689/13) die Kündigung eines Arbeitnehmers, der in einem Interessenausgleich mit Namensliste genannt wurde, gleich aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., zeigt diese Entscheidung besonders deutlich, welche Schwierigkeiten selbst beim AbschlussArtikel Lesen