ARAG Experten geben Tipps, wie man Ärger bei der Auto-Reparatur umgeht Ärger mit der Werkstatt droht immer dann, wenn die Rechnung aus Sicht des Kunden nicht wie erwartet oder vereinbart ausfällt. Dabei richtet sich die Vergütung für die durchgeführten Arbeiten doch nach den getroffenen Vereinbarungen. Wenn so eine Vereinbarung fehlt, fällt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine ortsübliche Vergütung an. EtwasArtikel Lesen