ARAG Experten informieren über Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen – und große Kosten! Volljährige Kinder ab 18 Jahren können ihre Eltern zur Kasse bitten. Die sind nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, ihren Kindern die schulische und berufliche Ausbildung zu finanzieren. Was Eltern genau zahlen müssen und wann sie den Geldhahn zudrehenArtikel Lesen

Zweitwohnung/Dienstreise/Mieterhöhung Steuern sparen bei doppelter Haushaltsführung Wer eine Zweitwohnung hat, weil er an zwei verschiedenen Orten wohnt und arbeitet, konnte bisher nur Unterkunftskosten von maximal 1.000 Euro monatlich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer abziehen. Möblierung und Hausrat wurden dabei mit in die Unterkunftskosten eingerechnet. Lagen die Gesamtkosten über dem Höchstbetrag, blieb der Steuerzahler bislang auf den AnschaffungskostenArtikel Lesen