Kindesunterhalt: Spitzenverdiener muss Auskunft über Einkommen geben
München/Berlin (DAV). Die Höhe von Unterhaltszahlungen für Kinder regelt bis zu einer gewissen Einkommenshöhe die Düsseldorfer Tabelle. Erklärt sich der unterhaltspflichtige Elternteil für unbegrenzt leistungsfähig, muss er trotzdem Auskunft über die genaue Höhe seines Einkommens geben. Nach der Trennung der Eltern lebt das Mädchen bei der Mutter. Der Vater zahlt Unterhalt und hat sich als „unbegrenzt leistungsfähig“ bezeichnet. Die Trennungs-Artikel Lesen