Berlin (DAV). Bei einer Trennung oder Scheidung kommt es oft zu einer Unterhaltsvereinbarung. Darin kann auch geregelt werden, dass diese nicht abgeändert werden kann. Gleichwohl kann derjenige, der Unterhalt zahlen muss, eine Änderung dann verlangen, wenn seine eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin. Unterhaltsvereinbarung mit Abänderungsverzicht DasArtikel Lesen