(red/dpa). Bei einer Samenspende sollte zweifelsfrei festgelegt sein, ob der Spender gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sein wird. Der Ausschluss einer solchen Verpflichtung muss eindeutig belegbar sein. In einem aktuellen Fall konnte der Mann di Der Mann hatte sich als Samenspender zur Verfügung gestellt. Vor Gericht stritten er und die Mutter des Kinds um die Zahlung von Unterhalt. Der Mann hatteArtikel Lesen

ARAG Experten über die Auswirkungen von Corona auf Umgangsrecht und Unterhalt Die Corona-Pandemie stellt Trennungsfamilien vor ganz neue Herausforderungen: Wie beeinflusst die Corona-Krise das Umgangsrecht? Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Unterhaltszahlungen aus? Kann man den Unterhalt einfach kürzen? Wovon leben Kinder, die auf Unterhalt angewiesen sind, wenn das Geld ausbleibt? Neben der allgemeinen Unsicherheit durch das COVID-19-Virus gibt es eineArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über Unterhaltsansprüche von volljährigen Kindern Kleine Kinder, kleine Sorgen, große Kinder, große Sorgen – und große Kosten! Volljährige Kinder ab 18 Jahren können ihre Eltern zur Kasse bitten. Die sind nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, ihren Kindern die schulische und berufliche Ausbildung zu finanzieren. Was Eltern genau zahlen müssen und wann sie den Geldhahn zudrehenArtikel Lesen

Karlsruhe/Berlin (DAV). Verpflichtet sich der Mann nach Trennung und Scheidung, Unterhalt an seine frühere Frau zu zahlen, kann die Summe später noch einmal geprüft werden – etwa dann, wenn er in den Ruhestand geht. Die Gerichte können beim Selbstbehalt, also die Summe, die dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss, unterscheiden, ob dieser erwerbstätig oder nicht erwerbstätig ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nochArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern Kinder sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, wird im Einzelfall berechnet und ist von mehreren Faktoren abhängig. Zudem gibt es einige Sonderfälle, in denen die Unterhaltspflicht für KinderArtikel Lesen

ARAG Experten informieren über die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre Eltern Kinder sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Das kommt meist dann zum Tragen, wenn das Vermögen der Eltern nicht für die Kosten des Pflegeheims ausreicht und das Sozialamt einspringt. Seit Januar 2020 werden Kinder vom Amt aber nur noch ab einem jährlichen Bruttoeinkommen vonArtikel Lesen

Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt zieht die Frage nach sich: Was ist eigentlich, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? In welcher Höhe besteht der Unterhalt weiter? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Klar ist: Der Unterhaltsanspruch überlebt den Tod des Unterhaltsverpflichteten. Das bedeutet, dass dieser Anspruch auch gegenüber den Erben gilt. Dabei wird der AnspruchArtikel Lesen

Karlsruhe/Berlin (DAV). Sind die Kinder privat krankenversichert, muss der Unterhaltsverpflichtete die Kosten hierfür übernehmen. Erhält derjenige, bei dem die Kinder leben, als Beamter deswegen eine höhere Beihilfe zu seiner Krankenversicherung, ist dies nicht auf die Unterhaltspflicht des anderen Ehepartners anzurechnen. Es handelt sich bei der erhöhten Beihilfe lediglich um Einkommen des betreuenden Elternteils, so der Bundesgerichtshof. Wird Beihilfe für KrankenversicherungArtikel Lesen

(DAV). Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht kommt es auf die Höhe des Einkommens an. Gerade beim Kindesunterhalt sollte der Unterhaltsberechtigte dies regelmäßig überprüfen. Aber auch beim Trennungsunterhalt kann es relevant sein. Gibt es in diesen Fällen einen Anspruch auf Auskunft? Anspruch auf Information über die Einkommensverhältnisse hat man schon dann, wenn sie für den Unterhalt bedeutsam sein können. Die BedeutungArtikel Lesen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass bei der Berechnung des Unterhalts, den Kinder für ihre Eltern zahlen, das gesamte Familieneinkommen zu berücksichtigen ist. Dies gilt auch dann, wenn das unterhaltspflichtige Kind über geringere Einkünfte als der Ehepartner verfügt. Von diesem Familieneinkommen werden vor der Berechnung des Elternunterhalts zunächst die Kosten für die Familienführung abgezogen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DeutschenArtikel Lesen