Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kinds auch gegenüber Erben?
Karlsruhe/Berlin (DAV). Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt oder Kindesunterhalt zieht die Frage nach sich: Was ist eigentlich, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt? In welcher Höhe besteht der Unterhalt weiter? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Klar ist: Der Unterhaltsanspruch überlebt den Tod des Unterhaltsverpflichteten. Das bedeutet, dass dieser Anspruch auch gegenüber den Erben gilt. Dabei wird der AnspruchArtikel Lesen