Auslandsschuljahr: Weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
(red/dpa). Während eines Auslandsschuljahrs leben die Jugendlichen nicht im Haushalt ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Damit entfallen Leistungen wie zum Beispiel Wäsche waschen und Verköstigung. Das bedeutet jedoch nicht, dass der so genannte Betreuungszusammenhang deswegen unterbrochen ist. Für ihren 2002 geborenen Sohn wurden der Mutter im Januar 2018 Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von monatlich 273 Euro rückwirkend ab November 2017 bewilligt. ImArtikel Lesen